Mit einer Verordnung durch den Facharzt oder Allgemeinmediziner ist eine teilweise Erstattung der Kosten möglich. Dazu muss die Verordnung vorab bei der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Bei Vorliegen einer Zusatzversicherung ist oft eine vollständige Kostenübernahme möglich.
Individuelle Fragen können bei der Krankenkasse oder dem jeweiligen Versicherungsträger geklärt werden.